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Impressum

 

  • Ernst Kocher
  • Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Binnen-, Küsten- und Hochseeschifffahrt
  • Bestellt durch das Präsidium des Landesgerichtes Innsbruck
  • Adresse: A-6261 Strass im Zillertal, Astholz 161
  • Fon: +43 650 906 3548
  • em@il: office(at)ekocher.at

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Datenschutzinformation für die Datenverarbeitung bei gerichtlichen oder privaten Gutachtensaufträgen durch Gerichtssachverständige

Ihre Daten sind mir wichtig!

Sachverständige respektieren und schützen das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre und ergreifen alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu schützen.Unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und dem Zweck der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen treffen sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung ("Integrität und Verantwortlichkeit").

Datenschutzrechliche Rolle von Sachverständigen bei Gerichtsgutachten

Datenschutzrechtlich sind Sachverständige im Rahmen ihrer Gutachtenstätigkeit - unabhängig davon, ob sie von einem Gericht bzw einer Behörde bestellt werden oder ob sie in privatem Auftrag tätig sind - als "Auftragsverarbeiter" zu qualifizieren.

Datenschutzrechtlicher "Verantwortlicher" sind jeweils die "Auftraggeber", als das/die jeweilige Gericht/Behörde bzw der jeweilige "private" Gutachtensauftraggeber. Dementsprechend sind diese - und nicht die Sachverständigen - insbesondere auch für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie insbesondere etwaiges Recht auf Information, Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und/oder Widerspruch, berufen. Sämtliche Anträge zu Betroffenenrechten sind daher direkt beim Gericht/bei der Behörde bzw dem "privaten" Gutachtensauftraggeber und nicht bei den (Gerichts)Sachverständigen geltend zu machen. Sollten Anträge doch bei den (Gerichts)Sachverständigen gestellt werden, werden diese an den jeweiligen datenschutzrechtlich Verantwortlichen weitergeleitet.

 

   

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